Frage

Welche Folgen hat ein Befreiungsantrag nach dem 02.01.2023?

Nach dem 02.01.2023 ist in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Befreiung von der Versicherungspflicht mehr möglich. In der Arbeitslosenversicherung wirkt eine später beantragte Befreiung erst ab Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.

Stand: September 2022

Mehr dazu im Beitrag Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.

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