Arbeitgeber sollten ihre betroffenen Beschäftigten im Entgeltbereich 450,01 bis 520 EUR aktiv abfragen, ob diese von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. Hierfür empfiehlt sich ein schriftliches Anschreiben, das über Bestandsschutz, Fristen und Folgen informiert. Die Entscheidung der Beschäftigten muss dokumentiert und in der Lohnabrechnung umgesetzt werden.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.
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