Beschäftigte, die bisher mit einem Entgelt zwischen 450,01 EUR und 520 EUR versicherungspflichtig waren, bleiben aus Gründen des Bestandsschutzes bis zum 31. Dezember 2023 in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung gilt der Bestandsschutz nicht; hier wechseln die Beschäftigten ab 01.10.2022 automatisch in die pauschale Abrechnung der geringfügigen Beschäftigung.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.
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