Question

Must the meal be served in one's own apartment to qualify for the tax benefit?

No. According to the view of the Fiscal Court of Baden-Württemberg, the tax benefit may also apply if the meal is served in a communal dining hall. The decisive factor is that the service is provided within the spatial area of the taxpayer's household — this also includes communal facilities of the residential home.

As of: September 2012

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  • Sind Kosten für Mahlzeiten im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar?

    Ja, das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.09.2012 (Az. 3 K 3887/11) entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG geltend machen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Aufschlüsselung der Kosten in der Abrechnung des Wohnstifts.

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  • Spielt es eine Rolle, ob der Bewohner Zugang zur Küche hat?

    Nein. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger keinen Zutritt zur hauseigenen Küche, in der die Speisen zubereitet wurden. Das FG sah die Leistung dennoch als „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht an und ließ die Steuerermäßigung zu.

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  • Welche Leistungen rund um das Essen sind im Wohnstift konkret begünstigt?

    Begünstigt sind die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung der Mahlzeiten in der hauseigenen Küche sowie für das Servieren im Speisesaal. Materialkosten bzw. die Kosten für die Lebensmittel selbst sind dagegen nicht abzugsfähig; die Aufteilung muss aus der Rechnung des Wohnstifts ersichtlich sein.

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