Question

By when can a change of income tax class be applied for in the current year?

A change of income tax class (Lohnsteuerklasse) for the current calendar year must be applied for at the competent tax office (Finanzamt) by 30 November. After this deadline, a change for the current year is generally no longer possible. The application applies to married couples and partners in a registered civil partnership.

As of: November 2014

Read more in the article Wichtig bis zum bis zum 30.11.2014: Lohnsteuerklassenwechsel und Freibeträge noch rechtzeitig eintragen lassen.

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  • Welchen Vorteil bringt die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination bei Ehegatten?

    Durch die optimale Kombination der Steuerklassen (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) lässt sich die monatlich einbehaltene Lohnsteuer reduzieren. Der Liquiditätsvorteil entsteht somit bereits unterjährig und nicht erst nach Abgabe der gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Die endgültige Steuerbelastung wird dadurch jedoch nicht verändert.

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  • Welche Aufwendungen können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

    Eintragungsfähig sind insbesondere Werbungskosten wie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Unterhaltsleistungen. Die Werbungskosten müssen dabei den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr übersteigen. Der eingetragene Freibetrag mindert die monatliche Lohnsteuer.

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  • Welche Frist gilt für die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte?

    Die Eintragung von Freibeträgen für das laufende Kalenderjahr ist nur bis zum 30. November beim Finanzamt möglich. Wer die Frist versäumt, kann die entsprechenden Aufwendungen erst über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Liquiditätsvorteil während des Jahres geht damit verloren.

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  • Ab welcher Höhe lohnt sich die Eintragung von Werbungskosten als Freibetrag?

    Eine Eintragung kommt nur in Betracht, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR jährlich übersteigen, da dieser ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Erst der darüber hinausgehende Betrag kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

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