Yes. The supply of so-called factor preparations within the meaning of the German Medicinal Products Act by joint medical practices to haemophiliacs for self-administration at home also constitutes a commercial activity. It can therefore likewise trigger a commercial infection of the entire income of the joint practice, provided the de minimis threshold is exceeded.
As of: March 2017
Read more in the article Vorsicht: Integrierte Versorgung kann auch bei Gemeinschaftspraxen zu gewerblicher Infizierung führen!.
Related questions
Wann führt integrierte Versorgung zur gewerblichen Infizierung einer Gemeinschaftspraxis?
Wenn eine Gemeinschaftspraxis im Rahmen der integrierten Versorgung Fallpauschalen erhält, die nicht nur die medizinische Betreuung, sondern auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdecken, liegt ein gewerblicher Anteil vor. Dieser gewerbliche Anteil führt nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.08.2016) zur Infizierung sämtlicher Einkünfte der Gemeinschaftspraxis, sodass die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb gilt.
Wo liegt die Bagatellgrenze für die gewerbliche Infizierung bei Gemeinschaftspraxen?
Eine gewerbliche Infizierung tritt nur ein, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse sowohl 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze als auch den absoluten Betrag von 24.500 EUR pro Jahr übersteigen. Beide Grenzen müssen kumulativ überschritten sein. Unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze bleibt die freiberufliche Einordnung der Gemeinschaftspraxis erhalten.
Wie lässt sich eine gewerbliche Infizierung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis vermeiden?
Die gewerbliche Infektion kann durch die Gründung einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft vermieden werden. Diese separate Gesellschaft übernimmt die gewerblichen Tätigkeiten, etwa die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln. Die eigentliche Gemeinschaftspraxis bleibt dann ausschließlich freiberuflich tätig und behält ihre steuerliche Qualifikation.
Welche steuerlichen Folgen hat eine gewerbliche Infizierung der Gemeinschaftspraxis?
Werden in einer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gelten die gesamten Einkünfte als gewerblich (Abfärbe- bzw. Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Folge ist insbesondere die Gewerbesteuerpflicht aller Einkünfte und gegebenenfalls eine Bilanzierungspflicht. Die freiberufliche Einordnung entfällt vollständig.