Before any sale, it is essential to seek tax advice, as disposing of the property within ten years of acquisition may trigger taxation. Reviewing the holding periods and usage history at an early stage helps avoid an unexpected tax burden on the capital gain.
As of: July 2017
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Wann ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig?
Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Diese sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt grundsätzlich nicht für selbst genutzte, private Immobilien, deren Verkauf in der Regel steuerfrei ist.
Gilt die zehnjährige Spekulationsfrist auch beim Verkauf selbst genutzter Ferienimmobilien?
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.10.2016 (AZ 8 K 3825/11) gilt die zehnjährige Veräußerungsfrist auch für selbst genutzte Ferienimmobilien im Privatvermögen. Damit weicht das Gericht von der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung ab, die solche Verkäufe wie selbst genutzte Hauptwohnsitze fristunabhängig steuerfrei behandelt hatte. Beim Bundesfinanzhof ist hierzu ein Revisionsverfahren anhängig (AZ IX R 37/16).
Wie sollten Betroffene auf einen Steuerbescheid zum Verkauf einer Ferienimmobilie reagieren?
Wenn das Finanzamt den Verkauf einer privaten, selbst genutzten Ferienimmobilie der Besteuerung unterworfen hat, sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 verwiesen werden, um den Bescheid offenzuhalten.