In its rulings of 21 February 2017 (VII R 7/14 and VIII R 224/16), the BFH held that the acquisition of a panel doctor's practice does not entail the acquisition of a separate intangible asset representing the economic benefit of the panel doctor licence in addition to the practice goodwill. The benefit of the licence is therefore absorbed into the depreciable practice goodwill.
As of: May 2017
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Ist die Vertragsarztzulassung ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut?
Grundsätzlich ist die Vertragsarztzulassung ein höchstpersönliches, öffentlich-rechtliches Statusrecht und kann nicht direkt veräußert werden. Sie stellt nur dann ein selbständiges, immaterielles und abnutzbares Wirtschaftsgut dar, wenn ausschließlich die Zulassung Gegenstand des Kaufvertrags ist. In diesem Sonderfall ist eine Abschreibung möglich.
Wann ist der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als eigenes Wirtschaftsgut anzusehen?
Ein eigenes immaterielles Wirtschaftsgut liegt nach BFH-Rechtsprechung nur dann vor, wenn ausschließlich die Vertragsarztzulassung Gegenstand des Kaufvertrags ist und nicht eine komplette Praxis übernommen wird. Nur dann kann der Kaufpreis als abnutzbares Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wie lassen sich Abschreibungsmöglichkeiten beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis sichern?
Erwerber sollten überlegen, zunächst nur den Praxiswert zu übernehmen und den Praxissitz erst später zu verlegen. Dadurch fließt der wirtschaftliche Vorteil der Zulassung in den abschreibbaren Praxiswert ein, statt als nicht abschreibungsfähiger Posten verloren zu gehen.
Was ist das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V?
In zulassungsbeschränkten Gebieten kann eine Vertragsarztzulassung nicht direkt vom Inhaber an einen Erwerber verkauft werden. Stattdessen erfolgt die Vergabe in einem Nachbesetzungsverfahren, bei dem der Zulassungsausschuss über die Übertragung entscheidet. Praxisübertragungsverträge enthalten daher häufig Mitwirkungspflichten des bisherigen Zulassungsinhabers.