The 5.5% discounting requirement for non-interest-bearing liabilities with a remaining term of more than 12 months under § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG no longer applies for fiscal years ending after 31 December 2022. The same applies to provisions under § 6 Abs. 1 Nr. 3a lit. e sentence 1 EStG. At the taxpayer's request, the new rule may also be applied to earlier years.
As of: June 2022
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