A voluntary disclosure is no longer possible once an audit order has been announced, the offender has been notified of the initiation of criminal or administrative fine proceedings, an official has appeared for a tax audit, or the offense has already been wholly or partially discovered and the offender knew this or had to expect it. It is to be newly clarified that VAT and wage tax inspections (Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau) also trigger such a blocking effect.
As of: July 2014
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Wie lange ist der Berichtigungszeitraum bei der Selbstanzeige nach der geplanten Verschärfung?
Bisher musste der Steuerpflichtige bei einer einfachen Steuerhinterziehung nur 5 Jahre nacherklären; nur bei besonders schweren Fällen ab 50.000 Euro galten 10 Jahre. Nach der geplanten Neuregelung wird die Berichtigungspflicht in allen Fällen einheitlich auf 10 Jahre ausgedehnt. Der Steuerpflichtige muss somit für die vergangenen 10 Jahre die Steuern nacherklären und nachzahlen.
Wie hoch ist der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige nach der Neuregelung?
Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro entfällt der Strafzuschlag. Darüber gilt eine Staffelung: 10 Prozent bei 25.000 bis 100.000 Euro, 15 Prozent bei über 100.000 bis 1 Million Euro und 20 Prozent ab 1 Million Euro. Bisher fiel erst ab 50.000 Euro ein einheitlicher Zuschlag von 5 Prozent an, jeweils zusätzlich zur Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr.
Was ist bei ausländischen Kapitalerträgen im Zusammenhang mit der Selbstanzeige geplant?
Die Finanzministerkonferenz hat angeregt, eine europarechtskonforme, zeitlich befristete steuerliche Anlaufhemmung für ausländische Kapitalerträge einzuführen. Damit würden Steuern auf nicht erklärte ausländische Einkünfte zunächst nicht verjähren. Die konkrete Umsetzung soll erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die strafbefreiende Selbstanzeige?
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § 371 Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, trotz einer bereits vollendeten Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung ist die vollständige Nacherklärung der hinterzogenen Steuern und die Zahlung der nachzuentrichtenden Beträge inklusive Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlägen.