The tax court must examine the traffic-related restrictions on the island in more detail. It must also assess to what extent the horse-drawn carriage services—taking into account the different types of transport—are comparable to taxi services without cars, and whether the distinction from rental car services is maintained.
As of: January 2020
Read more in the article USt-Ermäßigung für Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken auf einer autofreien Insel.
Related questions
Kann Personenbeförderung mit Pferdekutschen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen?
Ja, der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.11.2019 entschieden, dass die Beförderung mit Pferdefuhrwerken als steuerbegünstigter Taxiverkehr nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG in Betracht kommt. Voraussetzung ist, dass im Gemeindegebiet der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale eines Taxiverkehrs vergleichbar erfüllt werden.
Welche Voraussetzungen muss eine motorlose Beförderung für die USt-Ermäßigung erfüllen?
Die alternative motorlose Verkehrsform muss dem steuerbegünstigten Verkehr mit Taxen auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes entsprechen. Dazu gehören etwa feste, öffentlich bekannte Tarife und eine Abgrenzung zum nicht begünstigten Mietwagenverkehr. Reine Rund- oder Ausflugsfahrten fallen nicht darunter.
Warum hatten Finanzamt und Finanzgericht die Steuerermäßigung zunächst abgelehnt?
Sie argumentierten, der begünstigte Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG knüpfe an die Beförderung mit PKW im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes an. Da Pferdekutschen keine PKW seien, fehle es an dieser tatbestandlichen Voraussetzung. Diese enge Auslegung hat der BFH verworfen.
Wie ist § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG in autofreien Gemeinden auszulegen?
Der Norm liegt die Erwartung zugrunde, dass PKW-Verkehr in Gemeinden grundsätzlich zulässig ist. Ist dies wie auf autofreien Inseln nicht der Fall, darf daraus nicht geschlossen werden, dass keine steuerbegünstigte Personenbeförderung möglich ist. Es ist dann auf vergleichbare motorlose Verkehrsformen abzustellen.