The verification can be carried out online via the portal www.elsteronline.de. Alternatively, employees can contact their local tax office directly to review the stored data and have it corrected if necessary.
As of: December 2012
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Was ändert sich ab 01.01.2013 beim Lohnsteuerverfahren?
Ab dem 01.01.2013 wird die Papierlohnsteuerkarte durch das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) abgelöst. Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch direkt von der Finanzverwaltung. Eine Vorlage einer Papierkarte ist damit nicht mehr erforderlich.
Warum sollten Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen?
Die gespeicherten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Fehlerhafte Daten führen zu falschen Abzügen und somit zu einem zu niedrigen oder zu hohen Nettogehalt. Eine frühzeitige Prüfung beugt Korrekturen und Nachzahlungen vor.
Gelten die auf der alten Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge weiterhin?
Nein, die auf der Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer Freibeträge – etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – weiterhin monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen möchte, muss diese für 2013 neu beim Finanzamt beantragen.
Wie werden Freibeträge für 2013 neu beantragt?
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies ist schriftlich auf dem amtlichen Vordruck möglich oder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt. Erst nach Bewilligung werden die Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt.