Yes, pursuant to § 4 No. 12 sentence 1 lit. a UStG, income from the leasing and renting of land and buildings is generally exempt from VAT. This rule is based on Art. 135 (1) lit. l of the VAT Directive (MwStSystRL). An exception previously applied to co-leased operating equipment (Betriebsvorrichtungen), the consideration for which was subject to VAT.
As of: September 2023
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