The distance selling threshold for dispatch and transport supplies from other EU Member States to private customers in France was reduced from EUR 100,000 to EUR 35,000 net as of 1 January 2016. If this threshold is exceeded, the place of supply shifts to France.
As of: April 2016
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Wann gilt deutsche Umsatzsteuer bei Versand an Privatkunden in der EU?
Bei Lieferungen an Privatpersonen (Endverbraucher) im EU-Ausland liegt der Lieferort grundsätzlich am Abgangsort der Ware. Wird also aus Deutschland versandt, ist deutsche Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Dies gilt so lange, wie die jeweilige Lieferschwelle des Bestimmungslandes nicht überschritten wird.
Welche Folgen hat das Überschreiten der französischen Lieferschwelle?
Sobald die Lieferschwelle von 35.000 EUR netto überschritten wird, muss sich der Lieferant in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die Lieferungen sind dann mit französischer Umsatzsteuer (derzeit 20 %) in Rechnung zu stellen. In Frankreich sind zudem laufende Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Warum entfällt bei Privatkunden im EU-Ausland die Umsatzsteuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung gilt nur für Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. Bei Lieferungen an Privatpersonen greift diese Befreiung nicht, sodass die Umsätze entweder im Abgangsland oder – bei Überschreiten der Lieferschwelle – im Bestimmungsland zu versteuern sind.
Wo verlagert sich der Lieferort beim Überschreiten der Lieferschwelle hin?
Wird die im Bestimmungsland geltende Lieferschwelle überschritten, gilt nicht mehr der Abgangsort, sondern das Bestimmungsland als Lieferort. Der Versender schuldet ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes und muss sich dort registrieren und steuerlich erklären.