Question

Why does the VAT exemption not apply to private customers in other EU countries?

The exemption for intra-Community supplies applies only to deliveries to businesses with a valid VAT identification number. For supplies to private individuals, this exemption does not apply, meaning the transactions must be taxed either in the country of dispatch or – once the delivery threshold is exceeded – in the country of destination.

As of: April 2016

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    Bei Lieferungen an Privatpersonen (Endverbraucher) im EU-Ausland liegt der Lieferort grundsätzlich am Abgangsort der Ware. Wird also aus Deutschland versandt, ist deutsche Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Dies gilt so lange, wie die jeweilige Lieferschwelle des Bestimmungslandes nicht überschritten wird.

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  • Wie hoch ist die Lieferschwelle für Versandhandel nach Frankreich?

    Die Lieferschwelle für Versendungs- und Beförderungslieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an Privatkunden in Frankreich wurde zum 01.01.2016 von 100.000 EUR auf 35.000 EUR netto herabgesetzt. Wird dieser Wert überschritten, verlagert sich der Lieferort nach Frankreich.

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    Sobald die Lieferschwelle von 35.000 EUR netto überschritten wird, muss sich der Lieferant in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die Lieferungen sind dann mit französischer Umsatzsteuer (derzeit 20 %) in Rechnung zu stellen. In Frankreich sind zudem laufende Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.

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    Wird die im Bestimmungsland geltende Lieferschwelle überschritten, gilt nicht mehr der Abgangsort, sondern das Bestimmungsland als Lieferort. Der Versender schuldet ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes und muss sich dort registrieren und steuerlich erklären.

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