Question

What is the practical significance of the BFH ruling for company sales?

The ruling considerably facilitates the transfer of pension commitments in share deals. Purchasers who do not wish to assume an existing pension commitment can transfer it to another company (e.g., a newly established GmbH of the seller) against a settlement amount without triggering wage tax for the beneficiary employee.

As of: November 2016

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  • Führt die Übertragung einer Pensionszusage gegen Ablösungsbetrag zu Arbeitslohn?

    Nein, nach dem BFH-Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) führt die Zahlung eines Ablösungsbetrags im Rahmen einer Schuldübernahme nicht zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer. Begründung: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf künftige Pensionszahlungen wird wirtschaftlich nicht erfüllt, es wechselt lediglich der Schuldner der Pensionsverpflichtung.

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  • Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit kein Arbeitslohn-Zufluss vorliegt?

    Der Arbeitnehmer darf kein Wahlrecht haben, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Nur wenn die Zahlung ausschließlich zwischen altem und neuem Schuldner (z.B. zwei GmbHs) fließt, bleibt der Vorgang lohnsteuerneutral.

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  • Wann führt die Erteilung einer Pensionszusage zu steuerpflichtigem Arbeitslohn?

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung führt die bloße Erteilung einer Pensionszusage noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Ein Zufluss liegt erst vor, wenn die Pensionsleistungen tatsächlich ausgezahlt werden oder dem Arbeitnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil unmittelbar zufließt.

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  • Weicht das BFH-Urteil von früherer Rechtsprechung ab?

    Ja, das Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) weicht von der früheren BFH-Entscheidung vom 12.04.2007 (VI R 6/03) ab. Die neue Rechtsprechung ist arbeitnehmerfreundlicher und schafft mehr Gestaltungsspielraum bei der Übertragung von Pensionszusagen.

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