This issue is currently unresolved under European law and is the subject of preliminary ruling proceedings before the ECJ (referral by FG Düsseldorf, Az. 4 K 3691/12 VE). The German customs administration denies the exemption for tanks not installed as standard equipment. However, FG Düsseldorf considers it justifiable to include tanks retrofitted by authorized dealers, since vehicle manufacturing often involves several companies.
As of: July 2013
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Wann fällt beim Tanken im EU-Ausland deutsche Energiesteuer an?
Energiesteuer ist grundsätzlich immer dann festzusetzen, wenn Diesel aus dem europäischen Ausland ins deutsche Inland verbracht wird. Damit soll die Besteuerung des im Inland verbrauchten Kraftstoffs sichergestellt werden. Wird beispielsweise ein LKW in den Niederlanden betankt und überquert anschließend die deutsche Grenze, ist der Tatbestand grundsätzlich erfüllt.
Welche Steuerbefreiung gilt für Kraftstoff in LKW-Tanks beim Grenzübertritt?
Eine Steuerbefreiung greift, sofern der Kraftstoff in einem vom Hersteller eingebauten Tank des Fahrzeugs befördert wird. Damit soll die übliche grenzüberschreitende Nutzung von Nutzfahrzeugen mit Standard-Tankausstattung privilegiert werden. Streitig ist jedoch, ob diese Befreiung auch nachträglich eingebaute Tanks erfasst.
Warum bauen Transportunternehmen häufig zusätzliche oder größere Tanks in ihre LKW ein?
Größere oder zusätzliche Tankbehälter dienen dazu, individuelle betriebliche Anforderungen abzudecken, etwa den Transport von Containern oder längere Touren ohne Zwischenbetankung. Sie ermöglichen es, Preisunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten beim Diesel auszunutzen. Häufig wird der Originaltank versetzt und ein zusätzlicher Tank mit mehreren hundert Litern Volumen ergänzt.
Ist das Tanken im günstigeren EU-Ausland als steuerlicher Missbrauch einzustufen?
Nach Auffassung des FG Düsseldorf liegt darin kein steuerlicher Missbrauch, sondern lediglich die legitime Nutzung von Preisunterschieden zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Der freie Warenverkehr und der Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts sprechen dafür, solche Gestaltungen nicht steuerlich zu sanktionieren. Transportunternehmen können daher grundsätzlich Preisvorteile im Ausland nutzen.