Question

Does refueling in lower-priced EU countries qualify as tax abuse?

According to the Düsseldorf Tax Court, this does not constitute tax abuse but merely the legitimate use of price differences between EU Member States. The free movement of goods and competition within the internal market argue against penalizing such arrangements for tax purposes. Transport companies may therefore generally take advantage of price benefits abroad.

As of: July 2013

Read more in the article Transportunternehmen, Achtung! Tanken im europäischen Ausland: Einbau nachträglicher Tanks auch steuerbefreit?.

Related questions

  • Wann fällt beim Tanken im EU-Ausland deutsche Energiesteuer an?

    Energiesteuer ist grundsätzlich immer dann festzusetzen, wenn Diesel aus dem europäischen Ausland ins deutsche Inland verbracht wird. Damit soll die Besteuerung des im Inland verbrauchten Kraftstoffs sichergestellt werden. Wird beispielsweise ein LKW in den Niederlanden betankt und überquert anschließend die deutsche Grenze, ist der Tatbestand grundsätzlich erfüllt.

    Permalink to question

  • Welche Steuerbefreiung gilt für Kraftstoff in LKW-Tanks beim Grenzübertritt?

    Eine Steuerbefreiung greift, sofern der Kraftstoff in einem vom Hersteller eingebauten Tank des Fahrzeugs befördert wird. Damit soll die übliche grenzüberschreitende Nutzung von Nutzfahrzeugen mit Standard-Tankausstattung privilegiert werden. Streitig ist jedoch, ob diese Befreiung auch nachträglich eingebaute Tanks erfasst.

    Permalink to question

  • Warum bauen Transportunternehmen häufig zusätzliche oder größere Tanks in ihre LKW ein?

    Größere oder zusätzliche Tankbehälter dienen dazu, individuelle betriebliche Anforderungen abzudecken, etwa den Transport von Containern oder längere Touren ohne Zwischenbetankung. Sie ermöglichen es, Preisunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten beim Diesel auszunutzen. Häufig wird der Originaltank versetzt und ein zusätzlicher Tank mit mehreren hundert Litern Volumen ergänzt.

    Permalink to question

  • Wird die Energiesteuerbefreiung auch für nachträglich eingebaute LKW-Tanks gewährt?

    Dies ist derzeit europarechtlich ungeklärt und Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH (Vorlage des FG Düsseldorf, AZ 4 K 3691/12 VE). Die deutsche Zollverwaltung lehnt die Befreiung bei nicht serienmäßig eingebauten Tanks ab. Das FG Düsseldorf hält es jedoch für vertretbar, auch von Vertragshändlern nachträglich eingebaute Tanks einzubeziehen, da an der Fahrzeugherstellung oft mehrere Unternehmen beteiligt sind.

    Permalink to question

Back to questions overview