Question

How far has the Bundesnotarkammer progressed with digitizing the index cards?

To date, information has been collected and digitized from around 1,250 civil registry offices. This represents about a quarter of the index cards to be transferred. The Bundesnotarkammer is carrying out this task under statutory mandate, and the transfer is proceeding on schedule.

As of: December 2014

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  • Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?

    Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.

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  • Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?

    Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.

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  • Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?

    Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.

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  • Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?

    Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.

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