Question

Does a taxi qualify as public transport within the meaning of § 9 Abs. 2 S. 2 EStG?

No. In its ruling of 9 June 2022 (VI R 26/20), the BFH held that a taxi does not constitute public transport within the meaning of § 9 Abs. 2 S. 2 EStG. When privileging public transport, the legislator had scheduled-line services in mind, not licence-required occasional transport by taxi.

As of: December 2022

Read more in the article Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.

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