Question

How does the EUR 44 tax-free threshold affect benefits in kind granted to employees?

Benefits in kind granted to employees remain tax-free only if their total monthly value does not exceed the EUR 44 threshold under § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. If this threshold is exceeded — for example, due to multiple benefits within the same month — all benefits in kind must be subject to regular wage tax.

As of: August 2016

Read more in the article Streuwerbeartikel richtig versteuern: Neue Verwaltungsanweisung der OFD Karlsruhe.

Related questions

  • Was gilt steuerlich als Streuwerbeartikel?

    Als Streuwerbeartikel gelten Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10,- EUR nicht übersteigen. Solche geringwertigen Werbegeschenke müssen nicht in die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG einbezogen werden und bleiben damit grundsätzlich unversteuert.

    Permalink to question

  • Dürfen Streuwerbeartikel pauschal versteuert werden, um die 44-EUR-Grenze zu retten?

    Ja. Nach BMF-Schreiben vom 19.05.2015 darf der Arbeitgeber einen Streuwerbeartikel auch dann der Pauschalsteuer nach § 37b EStG unterwerfen, wenn dadurch die 44-EUR-Monatsgrenze sonst überschritten würde. So können andere Sachbezüge innerhalb der Freigrenze steuerfrei gewährt werden.

    Permalink to question

  • Muss die Entscheidung zur Pauschalversteuerung einheitlich für alle Streuwerbeartikel erfolgen?

    Nein. Der Arbeitgeber kann jeden geringwertigen Sachbezug bis 10,- EUR gesondert beurteilen und individuell entscheiden, ob er ihn pauschal versteuert. Eine einheitliche Behandlung aller Streuwerbeartikel ist nicht erforderlich.

    Permalink to question

  • Welches Wahlrecht hat der Arbeitgeber bei der Besteuerung von Streuwerbeartikeln?

    Der Arbeitgeber kann Streuwerbeartikel bis 10,- EUR entweder steuerfrei belassen, regulär lohnversteuern oder pauschal nach § 37b EStG besteuern. Diese Wahlmöglichkeit besteht laut OFD Karlsruhe vom 18.12.2015 für jeden einzelnen geringwertigen Sachbezug gesondert.

    Permalink to question

Back to questions overview