Question

Does the reduced tax rate apply to overtime compensation paid out in a lump sum?

Yes. In its ruling of 2 December 2021 (VI R 23/19), the BFH held that overtime compensation paid retroactively in a lump sum within a single assessment period qualifies as extraordinary income under § 34 Abs. 1 EStG and is therefore taxed at the reduced rate (one-fifth rule). This mitigates the additional tax burden resulting from the progressive tariff.

As of: March 2022

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