Insolvenzgeld is exempt from income tax under § 3 No. 2 lit. b EStG. However, it is subject to the progression clause (Progressionsvorbehalt) pursuant to § 32b Abs. 1 Nr. 1 lit. a EStG and therefore increases the tax rate applied to the remaining income. It is paid as a one-time benefit by the Bundesagentur für Arbeit (Federal Employment Agency).
As of: September 2022
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