The reduction from 5.2% to 4.8% became possible because the financial situation of the Künstlersozialkasse had stabilized. In particular, the intensified audits of levy-liable companies by the Deutsche Rentenversicherung broadened the contribution base. This allowed individual users of artistic services to be relieved in the following year.
As of: August 2016
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Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe im Jahr 2017?
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2017 4,8 %. Damit wurde der Satz gegenüber dem Vorjahr, in dem er noch bei 5,2 % lag, gesenkt. Die Senkung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische oder publizistische Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Dazu zählen z. B. Verlage, Werbeagenturen, Theater oder auch sogenannte Eigenwerber, die regelmäßig Aufträge an Selbständige vergeben. Bemessungsgrundlage sind die im Kalenderjahr an die Künstler gezahlten Entgelte.
Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
Die Abgabe wird auf die Summe der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare angewendet. Im Jahr 2017 ergibt sich die Abgabe also durch Multiplikation dieser Honorarsumme mit 4,8 %. Die Beträge sind an die Künstlersozialkasse abzuführen.