According to the ruling of the FG Rheinland-Pfalz dated 18 July 2014 (Az. 1 K 1490/12), expenses for a personal trainer are not deductible as income-related expenses, even for a professional footballer. In the court's view, a clear separation between professional and private use is not possible.
As of: November 2014
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Kann ein Profifußballer ein Sportkanal-Abo steuerlich absetzen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) entschieden, dass selbst ein Profifußballer die Kosten für ein Sportkanal-Abonnement nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Begründung: Ein Fußball-Fernseh-Abo wird typischerweise aufgrund des allgemeinen Interesses am Thema Fußball und damit überwiegend privat genutzt.
Kann Sportkleidung als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Im entschiedenen Fall lehnte das FG Rheinland-Pfalz den Werbungskostenabzug für Sportkleidung ab, weil eine objektive Zuordnung zur beruflichen Tätigkeit nicht möglich war. Sportkleidung kann grundsätzlich auch privat genutzt werden und gilt deshalb nicht als typische Berufskleidung.
Ist eine Aufteilung gemischt veranlasster Sportkosten in privat und beruflich möglich?
Im Fall des Profifußballers hat das FG Rheinland-Pfalz selbst eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und beruflichen Anteil abgelehnt. Voraussetzung für eine Aufteilung wäre ein objektiver Aufteilungsmaßstab, der bei Sportkanal-Abo, Personal-Trainer und Sportkleidung nicht gegeben war.