According to the BFH, the statutory interest rate must not be compared solely with investment interest rates achievable in the market. Borrowing rates payable on loans must also be taken into account. Only this combined assessment provides the basis for evaluating the constitutionality of the interest rate.
As of: September 2014
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Sind Nachzahlungszinsen von 6% pro Jahr laut BFH verfassungsgemäß?
Ja, der BFH hat mit Urteil vom 01.07.2014 (Az. IX R 31/13) entschieden, dass die gesetzlich festgesetzte Zinshöhe von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) nicht verfassungswidrig ist. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle erfolgte daher nicht.
Warum hält der BFH den Zinssatz von 6% trotz niedriger Marktzinsen für zulässig?
Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber im Zeitraum bis März 2011 von Verfassungs wegen nicht verpflichtet war, den gesetzlichen Zinssatz an das niedrigere Marktzinsniveau für Geldanlagen anzupassen. Maßgeblich sei nicht allein der Vergleich mit Anlagezinsen, sondern auch mit den Zinsen, die für die Inanspruchnahme von Darlehen zu zahlen sind.
Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen?
Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs trägt das Aktenzeichen IX R 31/13 und stammt vom 01.07.2014. Darin wurde entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für Steuernachzahlungen nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Ist mit einer Absenkung des steuerlichen Zinssatzes für die Zukunft zu rechnen?
Das BFH-Urteil betrifft ausdrücklich nur den Zeitraum bis März 2011. Ob der Gesetzgeber den Zinssatz für die Zukunft an das veränderte Marktzinsniveau anpasst und herabsetzt, blieb in der Entscheidung offen und ist eine politische Entscheidung.