The BFH bases its decision on the view that, for the period up to March 2011, the legislator was not constitutionally required to adjust the statutory interest rate to the lower market rate for investments. The decisive factor is not only the comparison with investment rates, but also with the interest payable on borrowed funds.
As of: September 2014
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Sind Nachzahlungszinsen von 6% pro Jahr laut BFH verfassungsgemäß?
Ja, der BFH hat mit Urteil vom 01.07.2014 (Az. IX R 31/13) entschieden, dass die gesetzlich festgesetzte Zinshöhe von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) nicht verfassungswidrig ist. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle erfolgte daher nicht.
Welcher Vergleichsmaßstab gilt für die Beurteilung des steuerlichen Zinssatzes?
Nach Auffassung des BFH darf der gesetzliche Zinssatz nicht ausschließlich mit den am Markt erzielbaren Anlagezinsen verglichen werden. Zusätzlich sind auch die Sollzinsen heranzuziehen, die für die Aufnahme von Darlehen gezahlt werden müssen. Erst aus dieser Gesamtbetrachtung ergibt sich die verfassungsrechtliche Bewertung der Zinshöhe.
Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen?
Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs trägt das Aktenzeichen IX R 31/13 und stammt vom 01.07.2014. Darin wurde entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für Steuernachzahlungen nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Ist mit einer Absenkung des steuerlichen Zinssatzes für die Zukunft zu rechnen?
Das BFH-Urteil betrifft ausdrücklich nur den Zeitraum bis März 2011. Ob der Gesetzgeber den Zinssatz für die Zukunft an das veränderte Marktzinsniveau anpasst und herabsetzt, blieb in der Entscheidung offen und ist eine politische Entscheidung.