Question

What role does § 176 Abs. 2 AO play in protecting legitimate expectations in these cases?

§ 176 Abs. 2 AO protects taxpayers when tax assessments are amended after a supreme federal court rules that a general administrative directive is incompatible with applicable law. Since the construction service providers relied on the BMF guidelines and the BFH rejected them, protection of legitimate expectations would normally apply. However, § 27 Abs. 19 UStG expressly overrides this protection – and this is the core of the constitutional dispute.

As of: June 2015

Read more in the article Rückwirkende Änderung der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen an Bauträger vorerst ausgeschlossen.

Related questions

  • Können Bauleister rückwirkend zur Umsatzsteuer für Bauleistungen an Bauträger herangezogen werden?

    Nach einem Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 03.06.2015 (Az. 5 V 5026/15) ist eine rückwirkende Heranziehung vorerst ausgeschlossen. Das Gericht gewährte im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Aussetzung der Vollziehung, weil erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an § 27 Abs. 19 UStG bestehen. Eine endgültige Klärung bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

    Permalink to question

  • Was hatte der BFH 2013 zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauträger entschieden?

    Der Bundesfinanzhof entschied im August 2013, dass § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung auf Bauträger regelmäßig nicht anzuwenden ist. Damit greift bei Bauleistungen an reine Bauträger das Reverse-Charge-Verfahren nicht. Folge war, dass viele Bauträger die von ihnen abgeführte Umsatzsteuer zurückforderten.

    Permalink to question

  • Was regelt § 27 Abs. 19 UStG und warum ist die Norm verfassungsrechtlich umstritten?

    § 27 Abs. 19 UStG wurde im Juli 2014 als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung eingeführt und schließt den Vertrauensschutz für Altfälle rückwirkend aus, so dass leistende Unternehmer nachträglich zur Umsatzsteuer herangezogen werden können. Das FG Berlin-Brandenburg sieht darin eine möglicherweise unzulässige echte Rückwirkung, da in bereits entstandene Steuerschulden nachträglich eingegriffen wird. Zudem wird der Vertrauensschutz aus § 176 Abs. 2 AO ausgehebelt.

    Permalink to question

  • Welcher wirtschaftliche Schaden droht dem leistenden Unternehmer in solchen Altfällen?

    Der leistende Bauunternehmer kann die nachträglich festgesetzte Umsatzsteuer wegen zivilrechtlicher Verjährung seiner Forderungen seinem Vertragspartner (dem Bauträger) regelmäßig nicht mehr in Rechnung stellen. Dadurch bleibt die Steuerlast wirtschaftlich bei ihm hängen, was einen erheblichen Vermögensschaden darstellt. Dieser Aspekt war für das FG ein wesentliches Argument zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.

    Permalink to question

Back to questions overview