Question

Do care workers need to be trained nursing professionals for the costs to be tax-deductible?

No, formal training as a nursing professional is not strictly required. Expenses for caregivers without nursing qualifications can also be deducted as außergewöhnliche Belastung (extraordinary expenses) if they perform typical care and household tasks such as cooking, shopping, or laundry, thereby making the illness more bearable.

As of: November 2016

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  • Sind Kosten für einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

    Ja, Kosten für die häusliche Pflege durch einen ausländischen Pflegedienst können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Dies gilt nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg (21.06.2016, 5 K 2714/15) auch dann, wenn es sich nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt und der Dienst in Deutschland nicht sozialrechtlich anerkannt ist. Voraussetzung ist, dass die Pflege der Linderung der Krankheit dient.

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  • Wie werden Pflegegeld und Unterkunftskosten bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung berücksichtigt?

    Erhaltenes Pflegegeld muss von den abzugsfähigen Pflegekosten abgezogen werden, da es sich um eine Erstattung handelt. Unterkunfts- und Versicherungskosten für die eingesetzten Pflegekräfte zählen zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Das FG kürzt die Kosten allerdings auf den medizinisch notwendigen Pflegeumfang, der fachmedizinisch nachgewiesen sein muss.

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  • Was passiert, wenn die Pflegeleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden?

    Werden die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, kommt nur ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG in Betracht. Dabei sind maximal 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar – steuerlich deutlich ungünstiger als der Ansatz als außergewöhnliche Belastung.

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  • Welche Nachweise sind für den Abzug von Pflegekosten erforderlich?

    Es sollte ein schriftlicher Vertrag mit dem Pflegedienst vorliegen, aus dem die übernommenen Tätigkeiten und der zeitliche Umfang hervorgehen. Zudem ist ein fachmedizinischer Nachweis über die notwendige Pflegezeit erforderlich, da Finanzamt und Gericht den Abzug auf den medizinisch erforderlichen Umfang begrenzen können.

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