Employees who received more than 410 euros in wage replacement benefits in the 2020 calendar year — such as short-time work allowance (Kurzarbeitergeld), unemployment benefits, sick pay, or parental allowance — are required to file an income tax return under § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. This obligation applies to many employees for the first time due to the Corona-related short-time work phases.
As of: May 2021
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