No. By order dated 23 September 2014 (Az. II ZB 4/14), the BGH ruled that the appointment of an emergency managing director is not possible for a Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). § 29 BGB is tailored to associations and cannot be applied to the GbR, as there is no unintended regulatory gap.
As of: January 2015
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Was passiert in einer GbR, wenn der alleinige Geschäftsführer verstirbt?
Mit dem Wegfall des einzigen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafters lebt automatisch die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis der verbliebenen Gesellschafter gemäß § 709 Abs. 1 BGB wieder auf. Alle Gesellschafter sind dann gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
Warum sieht der BGH keine Regelungslücke für einen Notgeschäftsführer bei der GbR?
Der BGH argumentiert, dass das Gesetz für den Ausfall des Alleingeschäftsführers in § 709 Abs. 1 BGB eindeutig die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter vorsieht. Auch eine mögliche gegenseitige Blockade der verbliebenen Gesellschafter ist dem gesetzlichen Regelfall immanent und rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 29 BGB.
Für welche Rechtsform ist § 29 BGB (Notbestellung) eigentlich vorgesehen?
§ 29 BGB regelt ausschließlich die Notbestellung eines Vorstandsmitglieds beim Verein, wenn die erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und der Verein dadurch handlungsunfähig wäre. Die Norm ist nicht auf Personengesellschaften wie die GbR übertragbar.
Wie sollten GbR-Gesellschafter den Ausfall des Geschäftsführers vertraglich absichern?
Da kein Notgeschäftsführer bestellt werden kann, empfiehlt sich eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag, etwa durch Benennung eines Stellvertreters, einer Nachfolgeklausel oder einer Vollmachtsregelung. So lässt sich die Handlungsfähigkeit der GbR auch beim Ausfall des alleinigen Geschäftsführers sicherstellen und Streit zwischen den verbliebenen Gesellschaftern vermeiden.