According to the ruling of the FG Münster dated 03.12.2019 (Az. 1 K 3320/18 L), payments made by an employer for affixing license plate frames with company advertising to an employee's private vehicle constitute taxable wages subject to wage tax. The court held that the triggering factor for the payment is the employment relationship and thus the work activity, not an independent advertising interest.
As of: February 2020
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