Since 01.07.2013, a credit note (Gutschrift) in the VAT sense must explicitly include the wording "Gutschrift". If this information is missing, the document does not qualify as a proper invoice, meaning the recipient cannot claim input VAT deduction from it.
As of: September 2013
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Welche Formulierung ist bei Rechnungen in Reverse-Charge-Fällen nach § 13b UStG vorgeschrieben?
Die Rechnung muss zwingend den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten. Die Finanzverwaltung akzeptiert auch die englische Formulierung „Reverse-Charge“. Fehlt der Hinweis, hat dies jedoch keine Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, da dieser in Reverse-Charge-Fällen keine ordnungsgemäße Rechnung voraussetzt.
Welche Pflichtangabe ist bei Rechnungen über Reiseleistungen nach § 25 UStG erforderlich?
Rechnungen über Reiseleistungen müssen seit dem 01.07.2013 den Hinweis „Sonderregelung für Reisebüros“ enthalten. Ohne diese Angabe ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Welche Hinweise sind bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG auf der Rechnung anzugeben?
Je nach Sachverhalt ist „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ anzugeben. Diese Angaben sind Pflichtbestandteile; ohne sie ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und kein Vorsteuerabzug möglich.
Bis wann müssen Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und B2B-Reverse-Charge-Leistungen ausgestellt werden?
Sowohl bei innergemeinschaftlichen Lieferungen als auch bei B2B-Leistungen inländischer Unternehmer im Ausland (Reverse-Charge) muss die Rechnung spätestens bis zum 15. des Monats ausgestellt werden, der auf den Monat der Leistungsausführung folgt.