Question

Which wording is mandatory on invoices in reverse-charge cases under § 13b UStG?

The invoice must include the wording "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (reverse charge). The tax authorities also accept the English term "Reverse-Charge". If the wording is missing, this does not affect input VAT deduction, as a proper invoice is not a prerequisite for deduction in reverse-charge cases.

As of: September 2013

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