Question

Does the ODR information obligation also apply to sellers on Amazon, eBay, or DaWanda?

Yes, the information obligation also extends to merchants selling through external online platforms such as Amazon, eBay, or DaWanda. The reference to the EU Commission's ODR platform must therefore also be included on these seller profiles, and as a clickable link where technically feasible.

As of: January 2016

Read more in the article Neue Informationspflichten für Online-Shops.

Related questions

  • Was regelt die ODR-Verordnung für Online-Shop-Betreiber?

    Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, auf eine von der EU-Kommission bereitgestellte Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern im europaweiten Online-Handel eine einfache Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

    Permalink to question

  • Welche Informationspflichten haben Online-Händler nach Art. 14 ODR-Verordnung?

    In der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einstellen. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Pflicht gilt auch für Online-Marktplätze.

    Permalink to question

  • Wo sollte der Hinweis zur Online-Streitbeilegung im Online-Shop platziert werden?

    Der Hinweis sollte gut sichtbar im Impressum des Online-Shops aufgeführt werden, idealerweise mit einem klickbaren Link zur OS-Plattform. Zusätzlich empfiehlt sich die Aufnahme des Textes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um der Informationspflicht vollständig nachzukommen.

    Permalink to question

  • Welcher Text sollte als Hinweis zur Online-Streitbeilegung verwendet werden?

    Empfohlen wird folgender Text: „Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitstellen. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr.“

    Permalink to question

Back to questions overview