Question

What is the earnings threshold for a Minijob under § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV?

Marginal employment (Minijob) exists when the regular monthly remuneration does not exceed €450. If this threshold is exceeded, the position no longer qualifies as a Minijob and instead becomes employment subject to full social security contributions.

As of: August 2021

Read more in the article Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2021.

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