Question

Are expenses for eliminating true dry rot tax-deductible?

Yes, the BFH (judgment of 29.03.2012, Az. VI R 70/10) ruled that remediating a building affected by true dry rot can constitute an unavoidable event. The prerequisite is that the infestation initially went undetected and that there is a concrete risk of the building becoming uninhabitable. The expenses can then be recognized as an extraordinary burden (außergewöhnliche Belastung).

As of: May 2012

Read more in the article Möglichkeiten, Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzuziehen.

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    Es muss ein unabwendbares Ereignis vorliegen, etwa eine konkrete Gesundheitsgefahr oder die drohende Unbewohnbarkeit des Gebäudes. Die Belastung muss zwangsläufig entstanden sein, und der Steuerpflichtige darf keine Ersatzansprüche gegen Dritte ungenutzt lassen. Die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 EStG wird auf die anerkannten Aufwendungen angerechnet.

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