Question

What is the earnings threshold for mini-jobs from 2013 onwards?

From 2013, the monthly earnings threshold for mini-jobs will be raised from EUR 400 to EUR 450. The adjustment reflects general price and wage developments. Mini-jobbers can therefore earn up to EUR 450 per month free of tax and social security contributions (subject to flat-rate contributions paid by the employer).

As of: September 2012

Read more in the article Minijobs: Das ändert sich 2013.

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  • Sind Minijobber ab 2013 rentenversicherungspflichtig?

    Ja, ab 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Der Eigenanteil des Minijobbers beträgt 4,6 Prozent (in Privathaushalten 14,6 Prozent), während der Arbeitgeber weiterhin pauschal 15 Prozent zahlt. Damit soll einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt werden.

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  • Kann ein Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

    Ja, Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Versicherungsfreiheit beim Arbeitgeber erforderlich. Ohne Befreiungsantrag wird der Eigenanteil automatisch vom Lohn einbehalten.

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  • Welche Vorteile bietet die Rentenversicherungspflicht für Minijobber?

    Durch die Beitragszahlung wird der Minijob als vollwertige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Minijobber erwerben dadurch eigene Rentenansprüche und können zusätzlich eine staatlich geförderte Riester-Rente beantragen. Ohne Eigenbeiträge entstünden diese Ansprüche nicht.

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  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bei Minijobs?

    Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil hingegen nur 5 Prozent. Diese Pauschalbeiträge sind unabhängig davon zu zahlen, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreien lässt.

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