From 01/01/2021, the standard VAT rates of 19% (regular rate) and 7% (reduced rate) apply again. The temporary reduction to 16% and 5% was limited to the period from 01/07/2020 to 31/12/2020. An exception applies to restaurant and catering services for food, which remain subject to the reduced rate of 7% until 30/06/2021.
As of: December 2020
Read more in the article <small>Corona-Krise: </small><br/>Mehrwertsteuer – Das müssen Sie ab dem 01.01.2021 beachten!.
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Welcher Steuersatz gilt für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen ab 01.01.2021?
Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 gilt für Speisen im Rahmen von Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Getränke unterliegen wieder dem Regelsteuersatz von 19 %. Ab dem 01.07.2021 gilt für Speisen, die zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, wieder der reguläre Satz von 19 %.
Welcher Zeitpunkt ist für die Zuordnung des korrekten Mehrwertsteuersatzes maßgeblich?
Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung, nicht der Zeitpunkt der Zahlung oder der Rechnungsstellung. Bei Lieferungen mit Versand oder Beförderung kommt es auf den Beginn der Versendung an, bei sonstigen Leistungen auf den Zeitpunkt der Vollendung. Bei vereinbarten Teilleistungen ist jeweils die Fertigstellung der einzelnen Teilleistung entscheidend.
Welche Folgen hat ein zu hoher Umsatzsteuerausweis auf einer Rechnung?
Wird auf einer Rechnung ein zu hoher Steuersatz ausgewiesen, schuldet der Aussteller diesen überhöhten Betrag gegenüber dem Finanzamt. Der Leistungsempfänger kann jedoch keinen Vorsteuerabzug vornehmen – auch nicht in Höhe des zutreffenden Betrags. Die Rechnung muss vom Aussteller korrigiert werden, damit der Vorsteuerabzug möglich wird.
Wie werden Bauleistungen umsatzsteuerlich bei der Steuersatzänderung behandelt?
Bauleistungen gelten regelmäßig mit der Abnahme als ausgeführt, sofern keine Teilleistungen klar vereinbart wurden. Fällt die Abnahme in den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020, gilt einheitlich der Steuersatz von 16 %. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kunden kann es vorteilhaft sein, die Abnahme in diesen Zeitraum zu verlegen, um die niedrigere Steuerbelastung weiterzugeben.