Payroll tax auditors are increasingly requesting timesheets for mini-jobbers. Missing records can lead to objections, back payments of social security contributions, and fines. Hour records should therefore be readily available in payroll accounting at all times.
As of: July 2013
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Müssen für Minijobber mit Fixgehalt Stundenzettel geführt werden?
Ja, auch für geringfügig Beschäftigte mit festem Monatslohn sind Stundenaufzeichnungen zu führen. Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen spätestens am siebten Folgetag erstellt und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Welche Folgen drohen bei fehlenden Stundenaufzeichnungen für Minijobber?
Bei fehlenden oder unvollständigen Stundenzetteln kann der Status als Minijob in Frage gestellt werden, wenn der gezahlte Lohn umgerechnet auf die geleisteten Stunden den Mindestlohn unterschreitet. Dies kann zu Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen führen. Zusätzlich können Bußgelder nach dem Mindestlohngesetz verhängt werden.
Wie sollten Stundenaufzeichnungen für Minijobber dokumentiert werden?
Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Dokumentation muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und vom Arbeitgeber für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen müssen bei Prüfungen durch das Finanzamt oder den Zoll jederzeit vorgelegt werden können.