The total of documented expenses from the three-month period is divided by the number of days of business travel. Example: 180 euros in expenses over 60 travel days results in a daily average of 3 euros, which can be claimed per travel day as income-related expenses or as a tax-free employer reimbursement.
As of: December 2012
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Dürfen LKW-Fahrer bei Übernachtung in der Schlafkabine Übernachtungspauschalen ansetzen?
Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 28.03.2012 (VI R 48/11) dürfen LKW-Fahrer, die in der Schlafkabine ihres LKW übernachten, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden. Liegen keine Einzelnachweise über die tatsächlichen Kosten vor, sind die Aufwendungen zu schätzen.
Welche Reisenebenkosten können LKW-Fahrer bei Übernachtung im Fahrzeug geltend machen?
Als Reisenebenkosten kommen insbesondere Gebühren für die Benutzung sanitärer Einrichtungen (Toiletten, Dusch- und Waschgelegenheiten) auf Raststätten sowie Aufwendungen für die Reinigung der eigenen Schlafkabine in Betracht. Diese Kosten können neben den Verpflegungspauschalen zusätzlich angesetzt werden.
Wie funktioniert der vereinfachte Nachweis von Reisenebenkosten über drei Monate?
Der Arbeitnehmer muss die tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten nur für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen durch Belege aufzeichnen. Aus diesen Aufwendungen wird ein täglicher Durchschnittsbetrag ermittelt, der so lange angesetzt werden kann, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern.
Zählen Wertbons aus Raststätten-Sanitäranlagen zu den nachweisbaren Reisenebenkosten?
Nein. Bei der Benutzung sanitärer Einrichtungen auf Raststätten sind nur die tatsächlichen Benutzungsgebühren aufzuzeichnen. Die als Wertbons ausgegebenen Beträge dürfen nicht als Reisenebenkosten berücksichtigt werden.