Question

Is there entitlement to child benefit during a short-term illness-related interruption of training?

Yes. In the event of an illness-related interruption of vocational training, entitlement to child benefit under § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a EStG remains in place as long as the illness is not expected to last longer than six months. In this case, it is sufficient that the training position continues to exist and the child intends to resume training, even if no training activities are currently being carried out.

As of: May 2022

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