The 2021 child bonus of 150 euros is granted for each child for whom an entitlement to Kindergeld (child benefit) exists for at least one calendar month in 2021. The bonus was introduced under the Third Corona Tax Relief Act (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) to provide financial relief for families during the pandemic.
As of: March 2021
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Muss der Kinderbonus 2021 gesondert beantragt werden?
Nein, der Kinderbonus 2021 muss nicht separat beantragt werden. Er wird automatisch von der zuständigen Familienkasse an Kindergeldberechtigte ausgezahlt. Für im Jahr 2021 neugeborene Kinder genügt der reguläre Antrag auf Kindergeld.
Wann wird der Kinderbonus 2021 ausgezahlt?
Für Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus im Mai 2021 ausgezahlt. Entsteht der Kindergeldanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021, erfolgt die Auszahlung des Bonus entsprechend später.
Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen wie SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld angerechnet?
Nein, der Kinderbonus 2021 wird bei Leistungen nach dem SGB II, beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Dadurch kommt er insbesondere Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zugute.
Kann der Kinderbonus gepfändet werden?
Grundsätzlich ist der Kinderbonus nicht pfändbar. Eine Ausnahme besteht ausschließlich bei Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betreffenden Kindes selbst.