Yes, the cap is granted only once per year, even in cases of relocation or a second household for work (doppelte Haushaltsführung). The legislator lifted the deduction limit solely where the home office constitutes the centre of the entire professional activity. Other constellations neither increase the deductible amount nor allow it to be claimed multiple times.
As of: April 2015
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Können zwei häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden?
Nein, nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2015 (Az. 2 K 1595/13) kann ein Steuerpflichtiger auch bei zwei Wohnsitzen aus beruflichen Gründen nicht zwei Arbeitszimmer absetzen. Der Höchstbetrag von 1.250 Euro ist personen- und objektbezogen und wird nur einmal jährlich gewährt. Eine zeitgleiche Nutzung zweier Arbeitszimmer ist faktisch ausgeschlossen.
Wann sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abzugsfähig?
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann unbeschränkt abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Liegt der Tätigkeitsschwerpunkt – etwa bei Seminar- oder Vortragstätigkeiten – außerhalb des Arbeitszimmers, ist der Abzug auf den Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr begrenzt.
Wie wirkt sich die Objektbezogenheit des Arbeitszimmer-Höchstbetrags aus?
Die Objektbezogenheit bedeutet, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Steuerpflichtigem und Jahr nur einmal gewährt wird, unabhängig davon, ob mehrere Arbeitszimmer genutzt werden. Sie kann sich aber auch zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken: Laut BFH steht der volle ungekürzte Höchstbetrag auch dann zu, wenn das Arbeitszimmer nur für einige Monate im Jahr genutzt wird.
Ist das Urteil zu zwei Arbeitszimmern rechtskräftig?
Nein, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2015 (Az. 2 K 1595/13) ist nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob bei Nutzung zweier Arbeitszimmer in zwei Haushalten der Höchstbetrag einmal oder zweimal abgezogen werden kann.