According to the ruling of the FG Münster dated 10 December 2020, the three-month waiting period for non-employed EU nationals does not apply if an entitlement to child benefit in Germany already existed before the establishment of domestic residence. In such cases, the Familienkasse may not refuse child benefit for the first three months. An appeal to the BFH was admitted due to the fundamental significance of the matter.
As of: February 2021
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