Question

For EU cases, is the entitlement limited to differential child benefit only?

No, the entitlement is not limited to differential child benefit if Germany has primary jurisdiction. If one parent is gainfully employed in Germany and no separate child benefit entitlement exists in the home country (e.g. Bulgaria), the full German child benefit is paid. The order of jurisdiction is governed by EC Regulation 883/2004.

As of: February 2021

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