Question

How is the term 'occasionally' interpreted within the meaning of Section 24 (2) KSVG?

According to case law, 'occasionally' means 'sometimes', 'here and there' or 'from time to time'. A one-time commission does not meet this definition and therefore does not trigger any liability to pay the artists' social security contribution. Exceeding the EUR 450 threshold is of secondary importance in this context.

As of: August 2022

Read more in the article Keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse bei Überschreitung der 450 EUR- Grenze.

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