Question

When does the obligation to contribute to the Künstlersozialkasse (German Artists' Social Insurance Fund) arise for non-typical exploiters?

An obligation to contribute arises when artistic or journalistic services are commissioned with a certain regularity and continuity, such that equal treatment with typical professional exploiters under § 24 Abs. 1 KSVG is justified. Merely exceeding the EUR 450 threshold is not sufficient.

As of: August 2022

Read more in the article Keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse bei Überschreitung der 450 EUR- Grenze.

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