No, under German law there is no statutory entitlement to time off on carnival days such as Rosenmontag, Altweiber or Faschingsdienstag. This applies even in carnival strongholds like Cologne, as confirmed by the local labor court. The Bavarian Higher Administrative Court (Az. 17P 05-3061) has also confirmed this for Faschingsdienstag. Employees must therefore take vacation if the employer does not grant a day off.
As of: February 2014
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Ist Blaumachen am Rosenmontag zulässig?
Nein, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit ist auch an Karnevalstagen nicht erlaubt und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Wer feiern möchte, muss entweder Urlaub beantragen oder darauf hoffen, dass der Arbeitgeber freiwillig freigibt.
Darf eine Mitarbeiterin an Altweiber einem Kunden die Krawatte abschneiden?
Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Krawattenträgers. Das Amtsgericht Essen (AZ 20C 691/87) hat entschieden, dass das eigenmächtige Abschneiden einer Krawatte eine Sachbeschädigung darstellt und der Schaden ersetzt werden muss. Der Karnevalsbrauch rechtfertigt keinen Eingriff in fremdes Eigentum.
Gibt es einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung am eigenen Geburtstag?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag am Geburtstag gibt es nicht. Solche Regelungen können sich allenfalls aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Andernfalls muss regulär Urlaub genommen werden.