Affected taxpayers should file an objection (Einspruch) against the interest assessment within the objection period and refer to the pending model proceedings at the FG Münster (10 K 2472/16E) and at the BFH (I R 77/15 and III R 10/16). This keeps the assessment open on this point.
As of: September 2016
Read more in the article Ist der Zinssatz vom Finanzamt (6% pro Jahr) doch zu hoch? Achtung: neues Musterverfahren anhängig!.
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Wie hoch ist der gesetzliche Zinssatz des Finanzamts bei Steuernachzahlungen?
Das Finanzamt setzt nach § 238 AO Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat fest, also 6% pro Jahr. Dieser Zinssatz gilt seit über 50 Jahren unverändert und wird sowohl bei Nachzahlungen als auch bei Erstattungen angewendet.
Warum gilt der Zinssatz von 6% pro Jahr als zu hoch?
Der Marktzinssatz liegt seit Jahren deutlich unter 6%, sodass die Nachzahlungszinsen im Vergleich unangemessen hoch erscheinen. Steuerpflichtige argumentieren zudem, dass sie lange Bearbeitungszeiten der Finanzämter nicht zu verantworten haben und dadurch hohe Zinsbelastungen entstehen.
Welche Musterverfahren laufen gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen?
Beim Finanzgericht Münster ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 K 2472/16E anhängig. Zusätzlich sind beim Bundesfinanzhof Verfahren unter den Aktenzeichen I R 77/15 und III R 10/16 anhängig.
Was passiert bei einem positiven Ausgang der Musterverfahren zur Zinshöhe?
Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, erhalten alle, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, die zu viel gezahlten Zinsen automatisch vom Finanzamt erstattet. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig und eine Erstattung ist nicht möglich.